„Gasexplosion in Einfamilienhaus" – solche Meldungen über verheerende Gasunfälle mit schwerem Sach- und Personenschaden tauchen immer wieder in den Medien auf. Dabei lassen sich viele dieser Unglücke durch richtiges Verhalten und regelmäßige Wartung verhindern.

Gas ist von Natur aus farb- und geruchlos. Damit austretendes Gas rechtzeitig erkannt werden kann, wird ihm ein charakteristischer Duftstoff beigemischt. Bereits bei einer Gaskonzentration von rund 4,5 Volumenprozent gilt die Raumluft als explosionsfähig – besonders im Winter, wenn Räume weniger gelüftet werden, kann diese Konzentration durch undichte Leitungen oder defekte Geräte schnell erreicht werden. Nimmt man ersten Gasgeruch wahr, besteht noch kein Grund zur Panik – aber sofortiges, besonnenes Handeln ist entscheidend.

Bei Gasgeruch im Haus – sofort handeln

1
Fenster und Türen sofort öffnen – damit sich das Gas mit der Außenluft vermischt und die Konzentration in den Räumen schnell sinkt.
2
Offenes Feuer sofort löschen – Kerzen, glimmende Zigaretten, den Gasherd und alle anderen Zündquellen unverzüglich beseitigen.
3
Gasabsperrhahn am Gaszähler schließen – damit verhindert man, dass weiteres Gas ins Hausinnere entweicht.
4
Alle Bewohner warnen und das Gebäude sofort verlassen – niemand darf im gefährdeten Bereich zurückbleiben.
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Keine Lichtschalter betätigen, keine Stecker ziehen oder einstecken! Auch minimale elektrische Funken und Lichtbögen können das Gas-Luft-Gemisch zur Explosion bringen.
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Erst im Freien – dann den Notruf 122 wählen!
Verlassen Sie zuerst das Gebäude und telefonieren Sie ausschließlich in ausreichend großer Entfernung zur Gefahrenstelle. Die Feuerwehr informiert auch Ihren Gasversorger. Einen Notruf sollten Sie auch absetzen, wenn Sie auf offener Straße Gasgeruch wahrnehmen.

⚠️ Wichtig: Ein abgesperrter Gasabsperrhahn darf ausschließlich von Fachpersonal des Gasversorgers wieder geöffnet werden – niemals selbst versuchen, die Gasversorgung wieder in Betrieb zu nehmen.

Drei einfache Regeln zur Vorbeugung

Jährlich

Alle Gasgeräte (Heizung, Therme, Herd) einmal jährlich vom Fachmann prüfen und warten lassen. Das sichert den Betrieb und senkt den Verbrauch.

Alle 12 Jahre

Gasleitungen müssen mindestens alle 12 Jahre von einem zugelassenen Fachbetrieb auf Dichtheit und Zustand geprüft werden.

Regelmäßig selbst

Als Mieter oder Eigentümer einmal im Jahr selbst eine „Hausschau" durchführen und sicherheitsrelevante Punkte wie Leitungen, Anschlüsse und Geräte kontrollieren.