In den frühen Morgen- und späten Abendstunden ereignen sich die meisten Wildunfälle. Besonders im Herbst, wenn die Tage kürzer werden, steigt die Gefahr stark an: Die Hauptverkehrszeit fällt genau in die Dämmerung, in der viele Wildtiere besonders aktiv sind.
Mit Wildwechsel muss vor allem in Waldgebieten sowie zwischen Feldern und Fluren gerechnet werden. Entsprechende Verkehrsschilder unbedingt ernst nehmen – wer mit überhöhter Geschwindigkeit durch diese Gebiete fährt, riskiert das Leben von Mensch und Tier.

Tipps zur Unfallvermeidung
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Beim Gefahrenzeichen „Achtung Wildwechsel" Geschwindigkeit verringern und vorausschauend sowie mit permanenter Bremsbereitschaft fahren.
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Besondere Achtsamkeit neben Feldern, im Wald und in der Nähe von Gärten – vor allem in der Dämmerung und Dunkelheit.
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Sicherheitsabstand zum Vorderfahrzeug erhöhen – im Gefahrenbereich ist ein größerer Abstand als üblich ratsam.
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Tier auf der Straße? Bremsen, abblenden und mehrmals kurz hupen. Keinesfalls Dauerhupen oder mit dem Fernlicht blenden – das irritiert das Tier und es kann im Schock auf der Fahrbahn stehen bleiben.
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Ein Wildtier kommt selten allein! Rechnen Sie immer mit weiteren Tieren, die nachfolgen könnten.
Kollision unvermeidbar – was tun?
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Vollbremsung – aber nicht verreißen! Das Lenkrad fest umgreifen und das Fahrzeug in der Spur halten. Die gefährlichsten Situationen entstehen durch unkontrollierte Ausweichmanöver, bei denen das Auto auf die Gegenfahrbahn gerät. Experten raten: Im Zweifel lieber einen abgebremsten Zusammenstoß mit dem Tier in Kauf nehmen, als hektisch das Lenkrad herumreißen.
Kommt es zur Kollision, gelten die gleichen Regeln wie bei jedem Verkehrsunfall:
1
Unfallstelle absichern – Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
2
Verletzte Personen versorgen und gegebenenfalls Erste Hilfe leisten.
3
Polizei verständigen (133) – auch wenn das Tier nur angefahren wurde und weglaufen konnte. Wer die Meldung unterlässt, macht sich wegen Nichtmeldens eines Sachschadens strafbar und verliert den Versicherungsanspruch.
✘ Verletzte Wildtiere niemals berühren! Das Tier könnte zubeißen oder Krankheiten übertragen.
✘ Getötetes Wild niemals mitnehmen! Das gilt als Wilderei und wird mit Geld- oder Haftstrafen geahndet.
Quelle: ARBÖ