Verhalten bei Gasaustritt
"Gasexplosion in Einfamilienhaus"
Solche oder ähnliche Meldungen über verheerende Gasunfälle mit hohem Sach- und Personenschaden begegnen einem in unregelmäßigen Abständen immer wieder in den Medien
Gas ist schon in geringer Konzentration explosionsfähig!
Gas ist ein hochexplosiver Brennstoff. Schon eine Gaskonzentration von 4,5 Volumenprozent wird als "explosionsfähig" eingeschätzt. Vor allem im Winter, wenn die Innenräume nicht durchgehend belüftet werden, kann durch Leitungslecks oder fehlerhafte Geräte austretendes Gas die Raumluft schnell bis zu dieser Konzentration anreichern. Dann besteht akute Lebensgefahr! Gas ist eigentlich farb- und geruchslos. Um austretendes Gas zu erkennen, wird ihm ein Duftstoff beigemengt. Weil bereits kleinste Gasmengen durch den Duftstoff, der dem Gas beigemischt ist, wahrgenommen werden, besteht bei anfänglichem Gasgeruch noch kein Grund zur Panik
Bei Gasgeruch im Haus richtig reagieren
- sofort alle Fenster und Türen öffnen, damit sich das Gas mit der Außenluft vermischt und die Gaskonzentration sinkt
- sollte in der Wohnung offenes Feuer brennen – beispielsweise eine Kerze, eine glimmende Zigarette oder auch der Gasherd – so muss dieses unverzüglich gelöscht werden. Danach den Absperrhahn des Gaszählers schließen um zu verhindern, dass weiteres Gas ins Hausinnere entweicht.
- warnen Sie die übrigen Hausbewohner, damit alle Personen das Haus zügig verlassen können
- keine Lichtschalter mehr betätigen, keine Steckverbindungen in Stecktosen öffnen oder schließen - es kann zu kleinen Lichtbögen kommen und somit besteht Explosionsgefahr!
Erst wenn sicher gestellt ist, dass sich niemand mehr im gefährdeten Gebäude aufhält, haben Sie Zeit für den Notruf. Über die Rufnummer 122 alarmieren Sie die Feuerwehr und setzen sie über den Gasaustritt in Kenntnis. Führen Sie das Telefonat aber unbedingt in ausreichend großer Entfernung zum gefährdeten Gebäude. Die Feuerwehr informiert auch Ihres Gasversorgers über den Gasaustritt. Ein abgesperrter Gashahn darf nur vom Fachpersonal des Versorgers wieder geöffnet werden. Einen Notruf sollten Sie übrigens auch dann absetzen, wenn Sie auf offener Straße Gasgeruch wahrnehmen.
Drei einfache Regeln gegen Gasaustritt
- Alle Gasgeräte müssen einmal im Jahr vom Fachmann kontrolliert und gegebenenfalls gewartet werden. Das gewährleistet nicht nur den sicheren Betrieb, sondern senkt auch den Verbrauch.
- Gasleitungen müssen mind. alle 12 Jahre vom Fachmann überprüft werden.
- Einmal im Jahr sollte man als Mieter oder Hauseigentümer selbst auf "Hausschau" gehen und die wichtigsten sicherheitsrelevanten Punkte kontrollieren.