Blaulicht und Folgetonhorn
Wann darf ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Folgetonhorn unterwegs sein? Und wie verhält man sich richtig, wenn einem im Straßenverkehr ein Einsatzfahrzeug begegnet?
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) und Kraftfahrgesetzes (KFG) ist ein Einsatzfahrzeug nur dann ein Einsatzfahrzeug, wenn und solange es Blaulicht und/oder Folgetonhorn führt und verwendet" (§ 2 Abs. 1 Z 25 StVO). Welches der beiden Warnzeichen oder ob beide zusammen verwendet werden, hängt vom Einzelfall ab