Blaulicht und Folgetonhorn

Wann darf ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Folgetonhorn unterwegs sein? Und wie verhält man sich richtig, wenn einem im Straßenverkehr ein Einsatzfahrzeug begegnet?

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) und Kraftfahrgesetzes (KFG) ist ein Einsatzfahrzeug nur dann ein Einsatzfahrzeug, wenn und solange es Blaulicht und/oder Folgetonhorn führt und verwendet" (§ 2 Abs. 1 Z 25 StVO). Welches der beiden Warnzeichen oder ob beide zusammen verwendet werden, hängt vom Einzelfall ab

In der StVO sind ebenfalls die Sonderbestimmungen für Einsatzfahrzeuge festgelegt:

  • Lenker von Einsatzfahrzeugen sind bei Fahrten nicht an Verkehrsverbote oder an Verkehrsbeschränkungen gebunden. Sie dürfen jedoch keine Personen gefährden oder Sachen beschädigen. Zudem haben Einsatzfahrzeuge immer Vorrang.
  • Die Lenker von Einsatzfahrzeugen dürfen auch bei rotem Licht in eine Kreuzung einfahren, müssen jedoch vorher anhalten und sich überzeugen, dass davon keine Gefährdung ausgeht..
  • Alle Straßenbenützer müssen einem herannahenden Einsatzfahrzeug Platz machen. Das unmittelbare nachfahren hinter einem Einsatzfahrzeug ist verboten!
  • Wenn hinter Ihnen ein Blaulichtwagen auftaucht, immer genau schauen und eruieren, wo sich das Einsatzfahrzeug befindet. Keinesfalls abrupt abbremsen. Fahren sie in der normalen Geschwindigkeit weiter und versuchen sie so schnell wie möglich die Spur freizumachen. Spurwechsel sofort anzeigen, also unbedingt Blinken, wenn sie rechts ranfahren. Auf der Autobahn unbedingt eine Rettungsgasse(*) bilden.
  • Wenn Sie keine Möglichkeit haben, während der Fahrt auszuweichen, fahren Sie mit angemessener Geschwindigkeit vor dem Einsatzfahrzeug her. Verlangsamen Sie nicht unnötig Ihre Geschwindigkeit (und somit die des nachfahrenden Einsatzfahrzeuges), bedenken Sie jedoch, dass Sie nicht das Einsatzfahrzeug sind. Achten Sie auf die nächste Ausweichmöglichkeit, setzen Sie den Blinker und machen Sie dem Einsatzfahrzeug Platz.
  • Setzt das Einsatzfahrzeug zum Überholen an, setzen Sie den Blinker und verlangsamen Sie ihre Geschwindigkeit.
  • Auf Autobahnen und Schnellstraßen ist bei Staubildung die Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge zu bilden.
  • Rechnen Sie mit weiteren Einsatzfahrzeugen!
  • Bleiben Sie niemals an unübersichtlichen Stellen einfach stehen (vor Kurven, Kuppen). Der Einsatzfahrer kann nicht vorbeifahren, wenn er keine Sicht auf den Gegenverkehr hat.
  • Überholen Sie das Einsatzfahrzeug nicht - selbst wenn es langsam fährt!
  • Rechnen Sie auch mit Fehlreaktionen anderer Verkehrsteilnehmer

Wir verwenden Blaulicht und/oder Folgetonhorn auf der Fahrt zu dringenden Einsätzen und zum Absichern von Einsatzstellen. Bei Bränden oder schweren Verkehrsunfällen geht es um Minuten, die  über Leben und Tod entscheiden können. Für uns zählt jede Sekunde. Die nächste Einsatzfahrt könnte auch für Sie von Bedeutung sein.

 

(*) Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts.