Erste Hilfe

Was tun, wenn es auf der Straße zum Unfall kommt und Personen verletzt sind? Bei Verkehrsunfällen haben Ersthelfer oft Angst, etwas falsch zu machen. Dabei ist der schlimmste Fehler, gar nicht zu helfen.

Erste Hilfe Leistung

Wer im Notfall sachgemäße Erste Hilfe erwartet, sollte selbst fähig und willens sein, anderen zu helfen. Bei Unglücksfällen zu helfen ist nicht nur eine moralische, sondern auch eine gesetzliche Pflicht.

Erste Hilfe bedeutet:

Lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen. Darunter versteht man alle Handlungen eines Ersthelfers, die unmittelbar der Erhaltung des Lebens eines Verletzten, akut lebensbedrohlich Erkrankten oder Vergifteten dienen. Sie müssen in folgenden Notfällen durchgeführt werden:

  • Gefahrenzone Absichern, Bergen
  • Bewusstlosigkeit: stabile Seitenlagerung
  • Atemstillstand: Beatmung
  • Kreislaufstillstand: Beatmung und Herzmassage
  • starke Blutung: Blutstillung
  • Schock: Schockbekämpfung

Notruf veranlassen!

Feuerwehr 122;  Polizei 133;  Rettung 144;

Der Notruf muß die folgenden Informationen enthalten: 

  • Wo ist der Unfallort? Adresse, Straßenname - Kilometerstein angeben, Kreuzung mit Straßennamen,...
  • Was ist geschehen? zB.: Verkehrsunfall, Brandunglück, Elektrounfall, Gefahrenguttransport, (Wichtig: Zahlen, die auf der Warntafel aufscheinen, exakt durchgeben!)
  • Wieviele Verletzte gibt es?
  • Wer ruft an? Angabe des eigenen Namens und der Rufnummer

Weitere Erste Hilfe leisten

  • den Verletzten vor zusätzlichen Schädigungen und Gefahren bewahren.
  • Wunden versorgen.
  • die Schmerzen durch sachgerechte Lagerung oder andere Hilfeleistung lindern
  • den Verletzten betreuen, trösten und Zuversicht ausstrahlen
  • unbedachtes und falsches Eingreifen Dritter verhindern.
  • keine Diagnosen stellen

Nach schweren Verkehrsunfällen entscheiden oft Minuten über Leben und Tod.

Unbedingt helfen:

Erste Hilfe zu leisten, ist eine gesetzliche Verpflichtung. Wer bei einem Autounfall mit Verletzten einfach weiterfährt, macht sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Deshalb gilt: Das eigene Auto mit Abstand zum Unfallort abstellen und Hilfe anbieten. Es gibt bei der Ersten Hilfe eigentlich keine Fehler. Nur den, nicht zu helfen.

Eigene Sicherheit beachten:

Bringen sie sich nicht selbst in Gefahr, damit ist niemandem geholfen. Das heißt: Warnblinker einschalten, eine Warnweste anlegen und nicht auf der Fahrbahn laufen. Auf der Autobahn sollten Helfer hinter der Leitplanke zur Unfallstelle gehen.

Unfallstelle absichern:

Gerade auf Schnellstraßen passieren oft Folgeunfälle. Deshalb sollte die Unfallstelle sofort abgesichert werden. Dazu stellt der Ersthelfer das Warndreieck auf Landstraßen in 150 Metern, auf Autobahnen in 250 Metern und im Ortsgebiet in 50 Metern Entfernung auf.

Rettung aus dem Auto.

Wenn das Auto nicht brennt, kein Benzin ausläuft, das Auto sicher steht, (hängt also nicht über die Leitplanke oder in einem Hang / Böschung) und die Insassen nicht eingeklemmt sind, aber bei Bewusstsein. Alles so belassen, Wärme spenden, Wunden versorgen. Läuft Benzin aus, brennt das Auto oder muss ein Insasse wiederbelebt werden: Personen aus dem Fahrzeug retten.

Vorsicht vor nicht ausgelösten Airbags: Hängt der Airbag auf einer Seite aus dem Lenkrad oder Armaturenbrett und auf der anderen Seite nicht, kann dieser bei leichten Berührungen nachträglich auslösen. Daher möglichst von der Seite an den verletzten Insassen heran, auf der der Airbag bereits ausgelöst hat. Zur Not Scheibe einschlagen - aber nicht direkt neben dem Gesicht der Insassen.Zündschlüssel herumdrehen und Motor abstellen. Wenn möglich, die Batterie abklemmen. Ganz wichtig: Keine Angst vor Explosionen. Autos explodieren im Allgemeinen nicht, die Tanks sind heute gut gedämmt und haben Überdruckventile.

Motorradfahrer versorgen:

Bei einem verunglückten Motorradfahrer kann besonders der Helm zur Gefahr werden. Denn bei Bewusstlosigkeit könnte der Fahrer darin ersticken. Außerdem ist eine Beatmung mit Helm nicht möglich. Deshalb sollte der Helm in diesem Fall runter – aber sehr vorsichtig, falls die Halswirbelsäule verletzt ist.

Schock lindern:

Bei Unfällen erleiden die Betroffenen oft auch einen Schock. Erste Anzeichen sind blasse Haut, starkes Zittern oder Schwitzen. Hier hilft es, wenn der Ersthelfer die Beine der Person hochlagert, damit lebenswichtige Organe wie Herz und Gehirn ausreichend mit Blut versorgt werden.

Wärme spenden:

Gerade im Schockzustand kühlen Unfallopfer schnell aus – auch an heißen Sommertagen. Deshalb sollte man Verletzte mit einer Wolldecke oder einer Rettungsfolie aus dem Verbandkasten zudecken. Die silberne Seite gehört nach unten.

Trösten und Beistehen:

Ein schwerer Verkehrsunfall ist für die Opfer – neben den körperlichen Verletzungen – auch eine große psychische Belastung. Es ist wichtig, dass der Ersthelfer tröstet und beruhigt. Es reicht oft schon zu sagen, dass man da ist und Hilfe kommt. Auf keinen Fall sollte man gleich wieder weggehen. Das kann den körperlichen Zustand rapide verschlechtern.